Kreis Ostholstein: Unterschied zwischen den Versionen

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''Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.''
 
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''Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [http://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_71_1.PDF?1419323146|Übersicht] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.''
 
''Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [http://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_71_1.PDF?1419323146|Übersicht] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.''
  
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([http://www.kreis-oh.de/Kreis-Verwaltung/index.php?object=tx%7C2454.442.1&NavID=2454.10&La=1 kreis-oh.de])
Datei:Lk-ostholstein1.jpg|von [http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_1790_1_g.JPG kreis-oh.de]
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[[Kategorie:Stub]]
 
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Version vom 25. März 2016, 11:52 Uhr

Flagge

Info und Grafiken von Website des Kreises

Flagge Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.

Beflaggung am Kreishaus

Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [1] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.

(kreis-oh.de)