Kreis Ostholstein: Unterschied zwischen den Versionen
Aus kommunalflaggen.eu
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Flagge == === Info und Grafiken von Website des Kreises === '''''Flagge Kreis Ostholstein''''' ''Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten e…“) |
|||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
''Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.'' | ''Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.'' | ||
+ | |||
+ | <gallery> | ||
+ | Datei:Lk-ostholstein1.jpg|von [http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_1790_1_g.JPG kreis-oh.de] | ||
+ | </gallery> | ||
'''''Beflaggung am Kreishaus''''' | '''''Beflaggung am Kreishaus''''' | ||
Zeile 11: | Zeile 15: | ||
''Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [http://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_71_1.PDF?1419323146|Übersicht] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.'' | ''Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [http://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_71_1.PDF?1419323146|Übersicht] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.'' | ||
− | + | ([http://www.kreis-oh.de/Kreis-Verwaltung/index.php?object=tx%7C2454.442.1&NavID=2454.10&La=1 kreis-oh.de]) | |
− | + | ||
− | + | ||
[[Kategorie:Stub]] | [[Kategorie:Stub]] |
Version vom 25. März 2016, 11:52 Uhr
Flagge
Info und Grafiken von Website des Kreises
Flagge Kreis Ostholstein
Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.
von kreis-oh.de
Beflaggung am Kreishaus
Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender [1] zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.