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Version vom 30. Januar 2016, 14:05 Uhr
Flaggen und Fahnen auf kommunaler Ebene
Als Kommunen gelten in Deutschland die einzelnen Gemeinden (inklusive Städte und Märkte), die Ämter/Verbandsgemeinden/Verwaltungsgemeinschaften, die Landkreise und die Höheren Kommunalverbände.
Nicht auf allen Ebenen in allen Ländern werden Flaggen verwendet: während beispielsweise die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Flaggen verwenden, haben die Verwaltungsgemeinschaften in Bayern weder Wappen noch Flaggen.