Landkreis Uckermark: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. August 2016, 22:25 Uhr
Flagge
Hauptsatzung v. 23.09.2010 (i.d.F.v. 19.10.2015)
§ 2
Wappen, Dienstsiegel, Flagge
(§ 10 BbgKVerf)
Der Landkreis führt ein eigenes Wappen. Dieses wird wie folgt beschrieben: "In Gold ein mit zwei silbernen Fäden belegter, mehrfach gekerbter blauer Balken, überdeckt von einem gotischen, mit silbernen Putzflächen belegten, mit offenem Torbogen versehenen, roten Backsteinturm mit gezinnten Mauerflügeln; das Mauerwerk belegt mit zwei auswärts gelehnten silbernen Spitzschilden, darin rechts ein golden bewehrter, roter Adler, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, links ein aufrechter, golden bewehrter roter Greif" (Abbild des Landkreiswappens - siehe Anlage).
(2) Der Landkreis führt ein Dienstsiegel mit dem Kreiswappen.
(3) Der Landkreis führt eine eigene Flagge. Diese wird wie folgt beschrieben: "Die Flagge des Landkreises ist bei Aufhängung an einem Querholz - längs gestreift von Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1:2:1 und zeigt das Kreiswappen in der Mitte" (Abbild der Landkreisflagge siehe Anlage).
von uckermark.de