Datei:Windelsbach1.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
(per E-Mail von Gemeinde, 09.10.2017) |
|||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Lizenz == | == Lizenz == | ||
{{Lizenz-UrhG-5-1}} | {{Lizenz-UrhG-5-1}} | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Grafiken von Gemeinde]] |
Aktuelle Version vom 10. Oktober 2017, 11:52 Uhr
Beschreibung
per E-Mail von Gemeinde, 09.10.2017
Lizenz
Diese Abbildung stellt das Wappen, das Siegel, das Logo oder die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar.
Urheberrecht:
Kommunale Wappen und Flaggen stehen amtlichen Werken gemäß § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) gleich und sind damit keinen urheberrechtlichen Schranken unterworfen ("gemeinfrei"). Näheres zum urheberrechtlichen Status von amtlichen Wappen (und Flaggen) siehe Wikipedia:Amtliches Wappen.
Die Quelle der Abbildung ist oben angegeben.
Namensrecht:
Gleichwohl sind kommunale Wappen und Flaggen unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Die Wappen und Flaggen dürfen also nur von den jeweiligen Körperschaften geführt, also im offiziellen Kontext verwendet werden. Eine Darstellung oder Abbildung, z.B. im Rahmen einer Berichterstattung oder im Rahmen eines enzyklopädischen oder wissenschaftlichen Werks ist erlaubt, wenn dadurch nicht der Eindruck einer offiziellen Verwendung entsteht.
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 21:58, 9. Okt. 2017 | 769 × 2.188 (164 KB) | ManuelaF (Diskussion | Beiträge) | per E-Mail von Gemeinde, 09.10.2017 |
- Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Die folgende Seite verwendet diese Datei: