Farchant
Inhaltsverzeichnis
Flagge
Informationen von Gemeinde
Gutachten der Generaldirektion
3.1.1980
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Die Gemeinde kann auch eine eigene Fahne annehmen, für deren Farbgebung die Wappenfarben maßgebend sind (§ 7 Abs. 3 NHGV vom 12.3.73 - GVBl S. 112 - und Ziff. 27 NHG-Bek vom 30.4.73 - MABl S. 341 -); die Figurenfarben gehen den Feldfarben vor. Die Fahne mit zwei Streifen ist daher in der Farbenfolge Grün - Weiß auszuführen. Der Fahne kann auch das Wappen aufgelegt werden. Die Zustimmung der Regierung von Oberbayern, der der Antrag auf dem Dienstweg über das zuständige Landratsmat vorzulegen ist, wird fachgutachtlich befürwortet.
(...)
I.A.
Prof.Dr. Kloos
Archivdirektor
Genehmigung durch Regierung von Oberbayern
230-8001 GAP 3/80 08.02.1980
Führung einer Fahne durch die Gemeinde Farchant, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Zum Beschluß des Gemeinderates vom 02. August 1979
Der Gemeinde Farchant wird auf Antrag gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Zustimmung zur Führung einer Fahne erteilt. Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Grün - Weiß; sie kann mit aufgelegtem Wappen geführt werden.
Auf Nr. 27 Abs. 3 NHG - Bek wird verwiesen.
Raimund Eberle
Regierungspräsident