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Beschreibung

aus: Zapf, H (1984) Presseck - Geschichtliches und Geschichten, S. 113

Lizenz

Diese Abbildung stellt das Wappen, das Siegel, das Logo oder die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar.

Urheberrecht:

Kommunale Wappen und Flaggen stehen amtlichen Werken gemäß § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) gleich und sind damit keinen urheberrechtlichen Schranken unterworfen ("gemeinfrei"). Näheres zum urheberrechtlichen Status von amtlichen Wappen (und Flaggen) siehe Wikipedia:Amtliches Wappen.

Die Quelle der Abbildung ist oben angegeben.


Namensrecht:

Gleichwohl sind kommunale Wappen und Flaggen unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Die Wappen und Flaggen dürfen also nur von den jeweiligen Körperschaften geführt, also im offiziellen Kontext verwendet werden. Eine Darstellung oder Abbildung, z.B. im Rahmen einer Berichterstattung oder im Rahmen eines enzyklopädischen oder wissenschaftlichen Werks ist erlaubt, wenn dadurch nicht der Eindruck einer offiziellen Verwendung entsteht.

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aktuell18:13, 17. Dez. 2016Vorschaubild der Version vom 17. Dezember 2016, 18:13 Uhr1.551 × 548 (508 KB)ManuelaF (Diskussion | Beiträge)aus: Zapf, H (1984) Presseck - Geschichtliches und Geschichten, S. 113
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