Egg a.d.Günz

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Deutschland

Bayern

Bez. Schwaben

Lkr. Unterallgäu (Gem.) (VGs)


Wappen

DE: In Blau ein durchgehender silberner Abtstab, dem oben ein goldenes Dreieck und unten ein schmaler silberner Wellenbalken aufgelegt sind.

Flagge

Informationen von LRA Unterallgäu

Die Gemeinde Egg a. d. Günz führt seit Januar 2001 eine Fahne mit drei Streifen in der Farbenfolge Gelb-Weiß-Blau mit aufgelegtem Gemeindewappen

(E-Mail von Engelbert Degenhart, Mitglied der Redaktion von kol91, 10.08.2016)

Stellungnahme GDir vom 27.09.2000

die Farben der Gemeindefahne bestimmen sich nach den Farben des Wappens, dabei haben die Farben der Wappenbilder Vorrang vor den Feldfarben. Außerdem ist die heraldische Farbregel zu beachten, d.h. die Farben (Grün, Rot, Blau und Schwarz) dürfen nicht nebeneinander stehen, sondern müssen sich mit den "Metallen" (Silber/Weiß und Gold/Gelb) abwechseln.

Daher kommen für die Fahne der Gemeinde Egg a.d.Günz nur die folgenden Farbkombinationen in Frage: Gelb-Blau, Blau-Gelb oder Gelb-Blau-Weiß.

Das Wappen sollte der Streifenfahne aufgelegt (siehe Vorschlag der Gemeinde) oder in ein weißes Feld im Fahnenkopf gesetzt werden. Der Gemeinde wird empfohlen, das Wappen in einen weißen Fahnenkopf zu setzen,um optisch eine bessere Wirkung zu erzielen.

Bitte teilen Sie uns mit, für welche Farbkombination sich der Gemeinderat entschieden hat und überprüfen Sie vor der Beschlussfassung, welche Fahnen von den umliegenden Gemeinden geführt werden.

Schmeißer
Oberamtsrätin

(per E-Mail von Gemeinde, 24.10.2016)

Stellungnahme Landratsamt Unterallgäu, 10.10.2000

durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26.07.1997 wurde die bis dahin bestehende Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Regierung zur Annahme einer Gemeindefahne beseitigt. Vorgeschrieben ist nur noch die Einholung einer Stellungnahme der Generaldirektion der Staatlichen Archive. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit den allgemeinen Bemühungen zum Abbau von Genehmigungsvorbehalten. Die Annahme einer Gemeindefahne steht daher nun mehr im Ermessen der Gemeinde.
Der Gesetzgeber ging hierbei davon aus, dass die nunmehr vorgeschriebene Beratung durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive letztendlich zur Beachtung der für Fahnen geltenden wesentlichen Gesichtspunkte führt.
So müssen Fahnen von Gemeinden nach wie vor auch nach der neuen NHGV den heraldischen Anforderungen entsprechend und sich von anderen kommunalen Fahnen hinreichend unterscheiden.
Auf eine historische und heraldische Gestaltung ist Wert zu legen.
Diese Grundsätze hat die Generaldirektion auch klar in ihrer fachlichen Beratung vom 27.09.2000 aufgezeigt.
Wappen und Fahnen sind geschichtlich und heraldisch gewachsen. Eine Abweichung von diesen gewachsenen Strukturen sollte auch unserer Auffassung nach künftig vermieden werden. Sicher steht die Entscheidung nunmehr allein im Ermessen der Gemeinde.
Das Ausüben eines Ermessens erfolgt jedoch in dem die einzelnen Argumente gegeneinander abzuwägen sind.
Leider hat die Gemeinde ihre Argumente, die zu einer Abweichung von den allgemeinen heraldischen Grundsätze führt, nicht dargelegt. Insoweit können wir hierauf uns nicht äußern.
Wir können daher der Gemeinde nur dringend empfehlen, die allgemeinen heraldischen Grundsätze zu beachten und aus den Vorschlägen der Generaldirektion im Rahmen des gemeindlichen Ermessens die für die Gemeinde geeignete Farbenfolge auszuwählen.
Allerdings kommt die Farbenfolge Gelb-Blau nicht mehr für die Gemeinde Egg a.d.Günz in Betracht. Diese Farbenfolge weist bereits die Gemeindefahne der benachbarten Gemeinde Boos auf. Verwechslungsgefahren sind zu vermeiden.
Insoweit kommen auch unserer Auffassung nach nur die Farbkombinationen Blau-Geld oder Gelb-Blau-Weiß in Betracht.
Da im Wappen die Farbe Blau überwiegt, wird angeregt, das Wappen in einem weißen Fahnenkopf zu führen. Dies würde sich sicher nicht nur optisch gutmachen, sondern auch zu einer deutlichen Unterscheidung zu den Fahnen benachbarter Gemeinden führen.
Zur besseren optischen Beurteilung haben wir vier Alternativen farblich dargestellt.
Alternative 1:
Die Gemeinde Boos führt in ihrer Fahne die Farbenfolge Gelb-Blau mit aufgelegtem Wappen.
Bei dieser Farbfolge müsste das Wappen in einem weißen Fahnenkopf geführt werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Alternative 2:
Nachbarfahne wird nicht tangiert.
Alternative 3:
Die Farbenfolge Geld-Blau-Weiß macht sich nicht gut (Fahnenkopf weiß - rechte Farbe weiß)
Alternative 4:
Hierbei handelt es sich um einen neuen Vorschlag.
Da die Gemeinde keinen weißen Fahnenkopf wünscht, wäre dieser Vorschlag gegenüber dem gemeindlichen Vörschlag zu bevorzugen.
Wir empfehlen dringend zur besseren optischen Beurteilung in der anstehenden Sitzung die Fahnenentwürfe etwas größer in Papier darzustellen.
Abschließend können wir daher an die Gemeinde nur appellieren, sich bei der anstehenden Ermessensentscheidung ihrer Geschichte und der Tradition der Heraldik bewusst zu sein.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zu den gemeindlichen Fahnen (S. 26) in unserem Buch „Wappen im Landkreis Unterallgäu“.

(E-Mail von Gemeinde, 23.11.2016)

Gemeinderatssitzung, 16.10.2000

7. Erstellung einer Gemeindefahne

Bereits in mehreren Sitzungen hat sich der Gemeinderat mit der Erstellung einer Gemeindefahne beschäftigt.
In der Sitzung vom 05 06.2000 sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Grundfarbe weiß/blau aus. Mit Schreiben vom 10.08.2000 legte die Gemeinde den Fahnenentwurf der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zur Begutachtung vor. In der Stellungnahme von 27.09 2000 teile diese der Gemeinde mit, daß Sie die von der Gemeinde gewünschte Farbkombination weiß/blau ablehnt. Als Farbkombination kommen nur die Farben Gelb-Blau, Blau-Gelb oder Gelb-Blau-Weiß in Frage.
Nach Art. 4 der GO ist die Gemeinde verpflichtet bei Anschaffung von Wappen und Fahnen sich von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen und soweit sie deren Stellungnahme nicht folgen wolle, den Entwurf der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Mit Schreiben vom 28.09.2000 bat die Gemeinde das Landratsamt Unterallgäu um eine Stellungnahme. Mit Schreiben vom 10.10.2000 teilt das Landratsamt Unterallgäu der Gemeinde mit, daß fur die Gemeinde Egg a d. Günz folgende Farbkombinationen vorgeschlagen werden: Blau-Gelb oder Gelb-Blau-Weiß. Die Farben Gelb-Blau komme nicht in Frage, da diese Farbfolge die Gemeindefahne von Boos aufweist.
Rechtliche Würdigung:
Durch die Änderung des Gesetzes kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26.07.1997 ist die Zustimmung der Regierung nicht mehr erforderlich. Die Annahme einer Gemeindefahne steht daher im Ermessen der Gemeinde.

Beschluß:
Der Gemeinderat beschließt folgende Farbkombinatjon für die Gemeindefahne.
Gelb/Weiß/Blau
Bürgermeister Braunmiller wird beauftragt auf der Basis der getroffenen Entscheidung bei verschiedenen Herstellern Preisangebote einzuholen.
Es stimmten dafür: 11 dagegen: 2

(E-Mail von Gemeinde, 23.11.2016)

Informationen und Foto von Gemeinde

die Gemeindefahne wird von der Gemeinde Egg a.d. Günz nicht verwendet.

(E-Mail von Gemeinde, Anne Schirling, 19.10.2016)

bei der Mail handelt es sich jetzt wohl um ein Missverständnis, unter "nicht verwendet" wurde von uns so verstanden, dass es in unserer Gemeinde praktisch keine Anlässe gibt, die Fahne aufzuhängen; deshalb liegt unsere Fahne das ganze Jahr über im Schrank.

Der Gemeinderat hat am 16.10.2000 mehrheitlich die Grundfarbe gelb/weiß/blau mit Gemeindewappen beschlossen (siehe Anlage). Eine Stellungnahme der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wurde vor Beschlussfassung eingeholt.
Ein Foto der aufgehängten Fahne existiert derzeit nicht. Wir werden die Fahne Ende November beim Konzert unserer Musikkapelle aufhängen, ein Foto machen und dieses Ihnen zukommen lassen.

(E-Mail von Gemeinde, Anne Schirling, 20.10.2016)

Fotos aus dem WWW

Eingemeindungen