Alling: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Juli 2016, 12:34 Uhr

Flagge

aus der Zeitung

Weil sie weiß-blau ist

Freistaat verbietet Allings Flagge

Alling - Der Papst ist katholisch und Bayerns Fahne ist weiß-blau. So viel ist klar. Wenn aber eine Gemeinde auf einmal daherkommt und auch eine weiß-blaue Fahne will, fangen die Schwierigkeiten an. Das ist nämlich unzulässig – wie der Fall Alling zeigt.

Sabine Frauenreuther ist die letzte Bastion des Freistaats Bayern. Sie ist die Hüterin des Wappenwesens. Sie unterscheidet zwischen Gemeinde und Staat, zwischen Weiß und Blau. Sabine Frauenreuther, 47, entscheidet, welche Fahne für eine Gemeinde zulässig ist. Und welche nicht.

Drei bis vier Mal im Jahr wenden sich Gemeinden an die Archivamtsrätin der Generaldirektion der Staatlichen Archive in Bayern – mit Entwürfen für ihre Wappen und Fahnen. „Es kommt öfter vor, dass diese Vorschläge eine weiß-blaue Fahne beinhalten“, sagt Frauenreuther. Diese Vorschläge lehnt Frauenreuther dann ab. Denn: Diese Kombination ist dem Freistaat Bayern vorbehalten. Ausnahmslos. Es ist sein Alleinstellungsmerkmal, sein Hoheitszeichen.

Die Gemeinden sind zwar seit 1997 nicht mehr verpflichtet, ihre Fahnen genehmigen zu lassen. Aber sie sind verpflichtet dazu, sich von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern beraten zu lassen. Von Sabine Frauenreuther also. Und die Archivamtsrätin wiederum ist den Gesetzen der Heraldik, des Wappenwesens, verpflichtet. Die Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen sagt klipp und klar: Eine zweistreifige, weiß-blaue Fahne ist eine unzulässige Farbfolge.

Was das für Konsequenzen hat, erfuhr die kleine Gemeinde Alling im Kreis Fürstenfeldbruck. Die Allinger haben seit rund 15 Jahren eine weiß-blaue, zweistreifige Fahne. Darüber steht ein Wappen mit zwei Hellebarden und einem staatlichen Adlerkopf. Das haben sie sich jedoch nie genehmigen lassen. Als die Behörden vor ein paar Monaten spitzbekamen, dass sie in Alling ein vogelfreies Heraldik-Leben führen, teilte man der Gemeinde mit, dass die Fahne unzulässig sei. Damit niemand plötzlich auf den Gedanken kommt, der Freistaat Bayern könnte seine Regierungszentrale in Alling haben, sollte die Gemeinde ihre Fahne doch bitteschön ändern.

Dass es soweit kommt, ist Frauenreuther zufolge selten. Genaugenommen kam es noch nie vor. Und zwar aus einem ganz besonderen Grund. Es gibt für die seit dem 12. Jahrhundert bestehenden Gesetze der Heraldik keine Rechtsgrundlage im klassischen Sinn. Es existiert lediglich die Verordnung. Frauenreuther sagt, die Gemeinden akzeptierten die Ratschläge der Generaldirektion, weil „man auch keine Rechtsgrundlage dagegen hat“. Wie viele Gemeinden es gibt, die sich für ihre Fahne nie das OK der Regierung geholt haben, weiß sie nicht.

Aber was heißt das nun für die CSU, die sich ja auch hin und wieder mit der weiß-blauen Fahne schmückt? Oder für BMW, wo kein Auto ohne weiß-blaues Insignium produziert wird? Was ist mit den 60ern? Den Girlanden auf dem Oktoberfest? Alles unzulässig?

Nein. Die Verordnung bezieht sich nur auf staatliche Organe, heißt es aus dem Innenministerium. Patrioten können aufatmen. Das Ministerium beharrt aber dennoch darauf, dass die Fahnen-Farbfolge Weiß-Blau dem Freistaat vorbehalten ist. So war das schon immer, und so bleibt es auch. Übrigens: Auch die Farbfolge Blau-Weiß ist tabu. Sie scheidet wegen der Verwechslungsgefahr aus.

Patrick Wehner

(von merkur.de, Aktualisiert: 28.09.12 - 16:30)

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