Barmstedt

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Flagge

Hauptsatzung vom 23.04.2013 (in Kraft 18.06.2013)

§ 1

Wappen, Flagge, Siegel

(zu beachten: § 12 GO)

(1) Das Stadtwappen zeigt eine Mühle (rechts) und einen Ritter (links) im gespaltenen rotsilbernen Nesselblatt.

(2) Die Stadtflagge zeigt auf dem in ein kürzeres Liek und ein längeres fliegendes Ende senkrecht geteilten Flaggentuch das Stadtwappen in flaggengerechter Tingierung, etwas aus der Mitte zur Stange hin verschoben.

(3) (...)

(4) Die Verwendung des Stadtwappens und der Stadtflagge durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Sie oder er kann die Verwendung für bestimmte Zwecke auch allgemein genehmigen.

(vg-barmstedt-hoernerkirchen.de)

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