Buchen (Odenwald)

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Deutschland

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Wappen

Flagge

Rhein-Neckar-Zeitung

Im Fundus der Stadt gibt es insgesamt rund 180 Flaggen

Was wann und wie beflaggt wird, ist genau geregelt – Friedbert Rösch ist für das Hissen zuständig

Von Martin Bernhard

Buchen. Am morgigen Tag der Deutschen Einheit wehen sie wieder: die Deutschland-Flaggen vor den Rathäusern und öffentlichen Gebäuden. Dann verschwinden sie wieder. Wohin, das wissen unter anderem Friedbert Rösch und Günter Ellwanger von der Stadtverwaltung Buchen.

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Also sind Fachbereichsleiter Günter Ellwanger und Hausmeister Friedbert Rösch für die Flaggen der Stadt zuständig und nicht für die Fahnen. Die meisten davon werden im städtischen Bauhof beziehungsweise den Ortsbauhöfen aufbewahrt, insgesamt 150 bis 180 Stück, darunter auch die Flaggen fremder Staaten. Günter Ellwanger unterscheidet zwischen Banner-Flaggen mit einem Querholz an der oberen Breitseite sowie einer Kordel in Dreiecksform, Doppel-Banner-Flaggen mit zwei Querhölzern oben und unten (siehe Bild), Wimpel-Flaggen in Dreiecksform, Hiss-Flaggen und Turmflaggen. Außerdem besitzt die Stadt Buchen Flaggen in unterschiedlichen Größen.

Am 3. Oktober, dem deutschen Nationalfeiertag, wird die Deutschland-Flagge gehisst. Das ist in einem Erlass der Bundesregierung vom 22. März für die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes festgelegt, dessen Regelungen das Land Baden-Württemberg übernommen hat. Demnach werden in der Bundesrepublik an folgenden Tagen Flaggen gehisst: am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung); am 1. Mai, dem Tag der Arbeit; am 9. Mai, dem Europatag; am 23. Mai, dem Tag der Verkündigung des Grundgesetzes; am 17. Juni, dem Jahrestag des 17. Juni 1953; am 20. Juni, dem Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (Trauerbeflaggung); am 20. Juli, dem Jahrestags des Attentats vom 20. Juli 1944; am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit; am Volkstrauertag (Trauerbeflaggung); am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament.

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Am morgigen 3. Oktober hisst Hausmeister Friedbert Rösch am Rathaus neben der Bundes- auch die Landesflagge sowie die Flagge der Stadt Buchen.

In der Verwaltungsvorschrift ist auch geregelt, dass zu örtlichen Anlässen beflaggt werden darf, "die nach ihrer besonderen Bedeutung eine amtliche Anteilnahme rechtfertigen."

In der Kernstadt Buchen beflaggt man bei örtlichen Festen allerdings nur am Stadtturm - und zwar während des Goldenen Mai, des Schützenmarkts und zum Fest des Heiligen Rochus, in den Ortschaften mit den örtlichen Flaggen bei örtlichen Festen meist auch am dortigen Rathaus.

Von April bis Oktober sind in Buchen außerdem einige Verkehrskreisel durchgehend beflaggt, und zwar mit den städtischen Farben sowie mit den Flaggen jener Stadtteile, die an der stadtauswärts führenden Straße liegen, zum Beispiel an der Bushaltestelle in der Eberstadter Straße die Flaggen von Eberstadt und Götzingen.

Gerade diese Flaggen, die über Monate Wind und Wetter ausgesetzt sind, müssen regelmäßig repariert oder ersetzt werden. Alle Flaggen werden bei Bedarf zum Waschen und Bügeln in eine Reinigung gegeben.

Friedbert Rösch, Hausmeister des Buchener Rathauses, hisst nur die Flaggen am Rathaus. In den Ortschaften sind dafür die Ortsvorsteher oder Gemeindearbeiter zuständig. Am Stadtturm und an den Verkehrskreiseln übernehmen Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs diese Aufgabe.

Wenn jedoch eine Sonderbeflaggung vom Land angeordnet wird, muss es schnell gehen. Oft erreicht ein entsprechendes Fax den Hausmeister erst um die Mittagszeit. Deshalb wird diese Anordnung dann meist nur in der Kernstadt umgesetzt.

(rnz.de 02.10.2017)