Freie und Hansestadt Hamburg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kommunalflaggen.eu
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
== Flagge ==
+
== Flaggen allgemein ==
 +
 
 +
=== Informationen von der Website der Hansestadt ===
 +
 
 +
'''''Hamburg-Logo, Flaggen und Wappen'''''
 +
 
 +
''Hier sehen Sie alle Symbole der Freien und Hansestadt Hamburg mit Informationen zu ihren jeweiligen Verwendungszwecken.''
 +
 
 +
''Bitte beachten Sie: Die hier abgebildeten Symbole sind staatliche Hoheitszeichen beziehungsweise eingetragene Markenzeichen. Sie dürfen - mit Ausnahme der Landesflagge und des "Hamburg-Symbols" - nur von Hamburger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Hamburgischen Bürgerschaft verwendet werden.''
 +
 
 +
'''''Die Hamburgische Landesflagge'''''
 +
 
 +
<gallery>
 +
Datei:Hamburg-g1.gif|von [http://www.hamburg.de/contentblob/197310/data/hamburg-fahne-2362x1539.gif hamburg.de]; (Bild: shipyard nice media)
 +
</gallery> 
 +
 
 +
''Die Hamburger Landesfarben sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt.''
 +
 
 +
''Die Hamburgische Landesflagge kann ohne Genehmigung verwendet werden.''
 +
 
 +
'''''Die Staatsflagge'''''
 +
 
 +
''Die Staatsflagge darf nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geführt werden. Sie wurde 1897 zur Einweihung des Rathauses geschaffen.''
 +
 
 +
<gallery>
 +
Datei:Hamburg-g2.gif|von [http://www.hamburg.de/contentblob/229558/data/staatsflagge-100x72.gif hamburg.de]
 +
</gallery>
 +
 
 +
'''''Der Stander'''''
 +
 
 +
''Der Stander wird vom Ersten Bürgermeister und von der Bürgerschaftspräsidentin oder dem Bürgerschaftspräsidenten bei offiziellen Staatsbesuchen auf ihren Fahrzeugen geführt.''
 +
 
 +
<gallery>
 +
Datei:Hamburg-g3.gif|von [http://www.hamburg.de/contentblob/229560/data/stander-100x74.gif hamburg.de]
 +
</gallery>
 +
 
 +
'''''Admiralitätsflagge und -wappen'''''
 +
 
 +
''Die Admiralitätsflagge wird auf Staatsgebäuden gesetzt, die ausschließlich oder vorzugsweise der Seeschifffahrt dienen. Das Admiralitätswappen wird auf hamburgischen staatlichen Wasserfahrzeugen geführt.''
 +
 
 +
''Das Admiralitätswappen gibt es seit 1642.''
 +
 
 +
<gallery>
 +
Datei:Hamburg-g4.gif|von [http://www.hamburg.de/contentblob/229562/data/admiralitaetsflagge-wappen-180x86.gif hamburg.de]
 +
</gallery>
 +
 
 +
([http://www.hamburg.de/wappen/ hamburg.de])
  
 
=== Grafiken aus der Literatur ===
 
=== Grafiken aus der Literatur ===
Zeile 30: Zeile 76:
 
Datei:Rwm26-t4-hamburg-lotsenfluegel.jpg|''Flügel für Lotsenschiffe. Wird zur Zeit nicht gefahren.'' aus: [[Q:rwm26|Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt)]], Tafel 4
 
Datei:Rwm26-t4-hamburg-lotsenfluegel.jpg|''Flügel für Lotsenschiffe. Wird zur Zeit nicht gefahren.'' aus: [[Q:rwm26|Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt)]], Tafel 4
 
</gallery>
 
</gallery>
 +
 +
 +
 +
== Landesflagge ==
  
 
=== Fotos aus dem WWW ===
 
=== Fotos aus dem WWW ===
Zeile 58: Zeile 108:
 
[[Kategorie:Stadt]]
 
[[Kategorie:Stadt]]
 
[[Kategorie:Kreisfreie Stadt]]
 
[[Kategorie:Kreisfreie Stadt]]
 +
[[Kategorie:Hansestadt]]
 
[[Kategorie:Stadtstaat]]
 
[[Kategorie:Stadtstaat]]
 
[[Kategorie:Land der Bundesrepublik Deutschland]]
 
[[Kategorie:Land der Bundesrepublik Deutschland]]

Version vom 26. März 2016, 20:20 Uhr

Flaggen allgemein

Informationen von der Website der Hansestadt

Hamburg-Logo, Flaggen und Wappen

Hier sehen Sie alle Symbole der Freien und Hansestadt Hamburg mit Informationen zu ihren jeweiligen Verwendungszwecken.

Bitte beachten Sie: Die hier abgebildeten Symbole sind staatliche Hoheitszeichen beziehungsweise eingetragene Markenzeichen. Sie dürfen - mit Ausnahme der Landesflagge und des "Hamburg-Symbols" - nur von Hamburger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Hamburgischen Bürgerschaft verwendet werden.

Die Hamburgische Landesflagge

Die Hamburger Landesfarben sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt.

Die Hamburgische Landesflagge kann ohne Genehmigung verwendet werden.

Die Staatsflagge

Die Staatsflagge darf nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geführt werden. Sie wurde 1897 zur Einweihung des Rathauses geschaffen.

Der Stander

Der Stander wird vom Ersten Bürgermeister und von der Bürgerschaftspräsidentin oder dem Bürgerschaftspräsidenten bei offiziellen Staatsbesuchen auf ihren Fahrzeugen geführt.

Admiralitätsflagge und -wappen

Die Admiralitätsflagge wird auf Staatsgebäuden gesetzt, die ausschließlich oder vorzugsweise der Seeschifffahrt dienen. Das Admiralitätswappen wird auf hamburgischen staatlichen Wasserfahrzeugen geführt.

Das Admiralitätswappen gibt es seit 1642.

(hamburg.de)

Grafiken aus der Literatur

neu5x

Farbe und Gestalt der Burg sind erst im vorigen Jh. festgelegt worden, und zwar, wie bei einer Seestadt leicht erklärlich, von der Farbe der Flagge ausgehend. Im 18. Jh. gab es drei Flaggen, eine weiße, eine blaue und eine rote, wie noch heute in England. Die älteste dieser drei, die rote Flagge, war - wie in England - die für jedermann erlaubte.

neu39a

rwm26


Landesflagge

Fotos aus dem WWW

Staatsflagge (Senat)

Fotos aus dem WWW