Freie und Hansestadt Hamburg
Inhaltsverzeichnis
Wappen
großes Landeswappen
mittleres Landeswapen
kleines Landeswappen
Logo
Flaggen allgemein
Informationen von der Website der Hansestadt
Hamburg-Logo, Flaggen und Wappen
Hier sehen Sie alle Symbole der Freien und Hansestadt Hamburg mit Informationen zu ihren jeweiligen Verwendungszwecken.
Bitte beachten Sie: Die hier abgebildeten Symbole sind staatliche Hoheitszeichen beziehungsweise eingetragene Markenzeichen. Sie dürfen - mit Ausnahme der Landesflagge und des "Hamburg-Symbols" - nur von Hamburger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Hamburgischen Bürgerschaft verwendet werden.
Die Hamburgische Landesflagge
von hamburg.de; (Bild: shipyard nice media)
Die Hamburger Landesfarben sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt.
Die Hamburgische Landesflagge kann ohne Genehmigung verwendet werden.
Die Staatsflagge
Die Staatsflagge darf nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geführt werden. Sie wurde 1897 zur Einweihung des Rathauses geschaffen.
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Der Stander
Der Stander wird vom Ersten Bürgermeister und von der Bürgerschaftspräsidentin oder dem Bürgerschaftspräsidenten bei offiziellen Staatsbesuchen auf ihren Fahrzeugen geführt.
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Admiralitätsflagge und -wappen
Die Admiralitätsflagge wird auf Staatsgebäuden gesetzt, die ausschließlich oder vorzugsweise der Seeschifffahrt dienen. Das Admiralitätswappen wird auf hamburgischen staatlichen Wasserfahrzeugen geführt.
Das Admiralitätswappen gibt es seit 1642.
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Grafiken aus der Literatur
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Dienstflagge der Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude, die den Zwecken der Seeschiffahrt dienen. Wird auf Fahrzeugen anstelle der Handeslflagge geführt und in gleicher Weise gesetzt. aus: Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt), Tafel 4
Flagge der Staatsfahrzeuge, die nicht oder nur ausnahmsweise im Gebiete der Seeschiffahrt verkehren. Wird im Großtop gesetzt, wenn Mitglieder des Senates oder höhere hamburgische Marinebeamte an Bord sind. aus: Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt), Tafel 4
Handelsflagge. zugleich Toppflagge des Kreuzers "Hamburg". aus: Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt), Tafel 4
Wimpel für Staatsschiffe. aus: Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt), Tafel 4
Flügel für Lotsenschiffe. Wird zur Zeit nicht gefahren. aus: Reichswehrministerium Marineleitung (1926) Flaggenbuch (Fla. B.). Berlin (Reichs-Marine-Amt), Tafel 4
Landesflagge
Grafiken aus der Literatur
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Farbe und Gestalt der Burg sind erst im vorigen Jh. festgelegt worden, und zwar, wie bei einer Seestadt leicht erklärlich, von der Farbe der Flagge ausgehend. Im 18. Jh. gab es drei Flaggen, eine weiße, eine blaue und eine rote, wie noch heute in England. Die älteste dieser drei, die rote Flagge, war - wie in England - die für jedermann erlaubte.
Wappen und Flagge von Hamburg; aus: Neubecker (195x) Deutsche Stadtwappen aus West und Ost, Bild 79
Fotos aus dem WWW
Rathaus Hamburg-Harburg; von Wikimedia Commons
von hamburg.de
von hwf-hamburg.de
von hamburg.de
von Flickr
von pixabay.com
von welt.de
von jungeshotel.de
von dreamstime.com
von ffhsh.de
Staatsflagge (Senat)
Fotos aus dem WWW
von abendblatt.de
von asset-cache.net
von flickr.com
von omj.ch
Admiralitätsflagge
Grafiken aus der Literatur
Hamburg, Staatsschiffe; aus: Neubecker (1939) Fahnen und Flaggen. Leipzig (L. Staackmann Verlag), S. 83
Historische Zeichnungen
von hamburg.de