Königsbrunn: Unterschied zwischen den Versionen

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(Informationen von Gemeinde)
(Generaldirektion der Staatlichen Archive (16.09.1958))
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''(...) Die neue Gemeindefahne soll nach dem Beschluß des Gemeinderates die Farben Rot/Weiß/Rot zeigen, um Verwechslungen mit Fahnen anderer Gemeinden im Landkreis Augsburg in den zwei Farben Rot und Weiß zu vermeiden. Diese Lösung ist mit den allgemeinen Vorschriften in Abschn. C Ziff. 4 der Bek. des B. Staatsministeriums des Innern vom 29.6.57 (BAYBSVI III, 609) zu vereinbaren, weshalb die Zustimmung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO auch bezüglich der Gemeindefahne befürwortet wird. Die 2 übersandten Fahnenentwürfe werden in der Anlage zurückgegeben, da sie hier nicht mehr benötigt werden. Sie sind dem gemeindlichen Antrag an das Staatsministerium beizufügen. (...)''
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''(...) Die neue Gemeindefahne soll nach dem Beschluß des Gemeinderates die Farben Rot/Weiß/Rot zeigen, um Verwechslungen mit Fahnen anderer Gemeinden im Landkreis Augsburg in den zwei Farben Rot und Weiß zu vermeiden. Diese Lösung ist mit den allgemeinen Vorschriften in Abschn. C Ziff. 4 der Bek. des B. Staatsministeriums des Innern vom 29.6.57 (BayBSVI III, 609) zu vereinbaren, weshalb die Zustimmung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO auch bezüglich der Gemeindefahne befürwortet wird. Die 2 übersandten Fahnenentwürfe werden in der Anlage zurückgegeben, da sie hier nicht mehr benötigt werden. Sie sind dem gemeindlichen Antrag an das Staatsministerium beizufügen. (...)''
  
 
==== Bayer. Staatsministerium des Innern (27.01.1959) ====
 
==== Bayer. Staatsministerium des Innern (27.01.1959) ====

Version vom 20. August 2016, 18:00 Uhr

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Wappen

DE: In Rot über einem aus dem unteren Schildrand aufwachsenden silbernen Ziehbrunnen schwebend eine goldene Königskrone.

Flagge

Stadler

Fahne rot, weiß, rot.

(sta65, S. 87)

vom HdBG

Fahne: Rot-Weiß-Rot mit aufgelegtem Wappen

Fotos aus dem WWW

Informationen von Gemeinde

Im Bestand „Akten“ des Stadtarchivs befindet sich ein Vorgang mit dem Betreff „Wappen und Fahne der Gemeinde Königsbrunn“. (Laufzeit: 1950-1963, Archivsignatur: A-0211/1). Aus diesem Vorgang habe ich Ihnen folgende Schreiben eingescannt:

1. Schreiben des Künstlers Hermann Korhammer, Augsburg, über die Entwürfe für das Wappen, Fahne und Siegel, v. 11.07.1958,

2. Schreiben mit Stellungnahme zum Wappen und Fahne der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern zu den Entwürfen von Hermann Korhammer, v. 16.09.1958,

3. Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern zum Wappen und zur Fahne der Gemeinde Königsbrunn, v. 27.01.1959

und in der Archivbibliothek

4. Auszug aus dem Buch Pötzl, Walter, Geschichte im Wappen, 2008.

In den Unterlagen wird auch bezuggenommen zur Gemeindefahne. Insbesondere wurde festgelegt zur Unterscheidung zu anderen Gemeinden im Landkreis sie in Rot-Weiß-Rot auszuführen. Leider ist keine Maßangabe vorhanden, wie Breit die einzelnen Streifen sein sollen.

Bei einer Abmessung an einer aktuellen Gemeindefahne sind die roten Streifen 40 cm breit und der weiße Streifen 75 cm. Der Kollege, der den Einkauf der Fahnen tätigt, befindet sich zur Zeit im Urlaub und ich bin selbst in den nächsten drei Wochen im Urlaub, sodass ich Ihnen erst ab Montag, 12.09.2016, mitteilen kann, wo die Angaben über die Ausführung der Fahne festgeschrieben sind.

(E-Mail von Stadtarchiv Königsbrunn, Susanne Lorenz, 19.08.2016)

Brief von Hermann Korhammer (11.07.1958)

Generaldirektion der Staatlichen Archive (16.09.1958)

(...) Die neue Gemeindefahne soll nach dem Beschluß des Gemeinderates die Farben Rot/Weiß/Rot zeigen, um Verwechslungen mit Fahnen anderer Gemeinden im Landkreis Augsburg in den zwei Farben Rot und Weiß zu vermeiden. Diese Lösung ist mit den allgemeinen Vorschriften in Abschn. C Ziff. 4 der Bek. des B. Staatsministeriums des Innern vom 29.6.57 (BayBSVI III, 609) zu vereinbaren, weshalb die Zustimmung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO auch bezüglich der Gemeindefahne befürwortet wird. Die 2 übersandten Fahnenentwürfe werden in der Anlage zurückgegeben, da sie hier nicht mehr benötigt werden. Sie sind dem gemeindlichen Antrag an das Staatsministerium beizufügen. (...)

Bayer. Staatsministerium des Innern (27.01.1959)

(...) Das Staatsministerium des Innern erteilt ferner gemäß Art.4 Abs.1 Satz 2 GO seine Zustimmung zur Führung einer Fahne durch die Gemeinde.
Die Fahne zeigt drei Streifen in der Farbenfolge Rot/Weiß/Rot. Auf die Fahne kann -nach Wahl- das Gemeindewappen aufgelegt werden. Auf Abschn.C Nr.4 Abs.3 der Bek. über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen vom 29.6.1957 (BayBSVI III S.609) wird verwiesen. (...)

Quellen und Links