Leutenbach (Landkreis Forchheim)

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Deutschland

Bayern

Bez. Oberfranken

Lkr. Forchheim (Gem.) (VGs)


Wappen

DE: In Gold ein schräglinker blauer Wellenbalken; oben ein aufrechter schwarzer Speer mit wehendem roten Fahnentuch, bestreut mit sechs sechsstrahligen goldenen Sternen; unten eine schwarze Zinnenmauer.

Flagge

vom HdBG

Fahne: Rot-Gelb mit aufgelegtem Gemeindewappen

Informationen von Gemeinde

mir ist nicht bekannt, dass es für die Gemeinde Leutenbach eine Fahne gibt.

(E-Mail von Gemeinde, Bgm. Florian Kraft, 11.10.2016)

Mitteilungsblatt der VG Kirchehrenbach

Gemeinderatssitzung vom 26. April 1999

TOP 2: Gemeindewappen für die Gemeinde Leutenbach

(...) Des Weiteren sollte bei der Beschlussfassung gleich die Farbgebung der Fahne mit einbezogen werden.

Laut heraldischer Grundregel müssen in der Fahne die Farben des Wappens vorhanden sein, d.h. im vorgestellten Entwurf - gelb und schwarz - wobei die Farbgestaltung in umgekehrter Reihenfolge zum Wappen erscheinen soll (links schwarz/rechts gelb) und im oberen Drittel der Fahne ist das Wappen aufzulegen.

Sollte der Gemeinderat die Farbgebung aus optischen Gründen in gelb/schwarz vorziehen, wäre die Zustimmung von München erforderlich.

(Mitteilungsblatt der VG Kirchehrenbach Nr. 22/1999, S. 8)

Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 1999

TOP 6: Beschluss über das zukünftige Wappen der Gemeinde Leutenbach

(...) Es ergeht nachstehender Beschluss:

(...) Die Farben der Fahne werden auf schwarz/gelb festgelegt.

(Mitteilungsblatt der VG Kirchehrenbach Nr. 26/1999, S. 7)

Gemeinderatssitzung vom 28. September 1999

TOP 4: Informationen

(...) Schreiben der Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns, München, vom 24.09.99 betr. Wappen und Fahne der Gemeinde Leutenbach

Bgm. Siebenhaar trägt das Schreiben vor.

Auszug dieses Schreibens:

Die Fahne soll in der heraldische richtigen Farbenfolge Rot-Gelb geführt werden, da rot als Farbe des Wappensymbols (Mauritiusfahne) den Vorrang vor Gelb hat. Möglich wäre auch die Farbenfolge Gelb und Schwarz, die einen zusätzlichen Hinweis auf die ehemaligen Territorial- und Grundherrn (Hochstift Bamberg) enthalten würde. Vor einer Beschlussfassung über die Farbenfolge der Fahne ist zu prüfen, welche Fahnen die Nachbargemeinden führen.

Bzgl. der Farbenfolge der Fahne in rot/gelb wird sich der Vorsitzende noch einmal bei den Nachbargemeinden erkundigen und dann in der nächsten Sitzung darüber beschlussmäßig abstimmen.

(Mitteilungsblatt der VG Kirchehrenbach Nr. 45/1999, S. 8)

Gemeinderatssitzung vom 25.10.1999

TOP 2: Wappen der Gemeinde Leutenbach - Beratung und Beschluss über die vorgenommenen Änderungen bezüglich Wappen und Fahne

(...) Bgm. Siebenhaar verteilt anschließend neue Entwurfszeichnungen des Wappens sowie der Fahne mit den gewünschten farblichen Änderungen und bittet den Gemeinderat um dessen Meinung.

Nach kurzer Aussprache ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die farblichen Änderungen für das Wappen der Gemeinde Leutenbach - wie in der vorliegenden Zecihnung vom 20.10.99 dargestellt - anzunehmen! Die Farbenfolge der Fahne soll "rot/gelb" sein. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wird hiervon informiert.

(Mitteilungsblatt der VG Kirchehrenbach Nr. 48/1999, S. 9)

Eingemeindungen

Quellen und Links