Scheidegg

Aus kommunalflaggen.eu
Wechseln zu: Navigation, Suche

Deutschland

Bayern

Bez. Schwaben

Lkr. Lindau (Bodensee) (Gem.) (VGs)


Wappen

DE: Gespalten von Gold und Blau; vorne ein aufrecht stehender, rot bewehrter schwarzer Bär, hinten über einem rotbezungten silbernen Stierkopf ein silberner Spitzturm.

gelb-blaue Flagge

GDA

Handakten der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Stand: 13.07.2017):

  • 11.04.1956 Stellungnahme GDA zum Wappen
  • 05.07.1956 Schreiben des StMI zum Wappen
  • 29.05.1956 Gemeinde: "welche Flaggenfarben (Gemeindefarben) ... nun Geltung haben."
  • 01.06.1956 GDA Vorschläge: schwarz-weiß, schwarz-weiß-blau
  • 01.10.1956 Gemeinde an GDA (Stadler): Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 1.6.1956, erlaube ich mir in der Betreffssache die Anfrage, ob Aussicht besteht, dass für die Fahne der Gemeinde Scheidegg an Stelle der empfohlenen Farben der Hauptfiguren des neuen Wappens - schwarz/weiss/blau - auf Antrag die Farben der Wappenfelder, also gold(gelb) / blau,genehmigt würden.
    Der Gemeinderat hat sich gemäss Ihrem Schreiben vom 1.6.56 nach Beratung für die Fahnenfarben schwarz/weiss/blau entschlossen, auf Grund der Tatsache, dass die Farben der Wappenfiguren denen des Wappenschildes vorangehen. Es bestand jedoch mehr Neigung für gold(gelb) / blau.
  • 08.10.1956 GDA (Stadler) an Gemeinde: Wie aus dem Text der Entschl. des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 5.7.56 betreff Wappen der Gemeinde Scheidegg hervorgeht, scheint die Gemeindeverwaltung dem Staatsministerium bisher keinen Antrag auf Zustimmung zur Annahme einer eigenen Gemeindefahne vorgelegt zu haben. Der von Ihnen erwähnte Gemeinderatsbeschluß über die von hier aus am 1.6.56 empfohlenen Farben Schwerz/Weiß/Blau der Gemeindefahne ist also offensichtlich bisher ohne weitere Auswirkung geblieben.
    Die seinerzeitige Empfehlung durch die Fachbehörde entspricht nicht nur den heraldischen Regeln, sondern auch der fortwährenden Praxis des Bayer. Staatsministeriums des Innern. Der Grundatz, daß bei der Auswahl der Fahnenfarben die Farben der Wappenfiguren denen der Felder voranzugehen haben, soll auch in den Durchführungsverordnungen zu Art. 4 GO verankert werden.
    Unter diesen Umständen sehe ich wenig Aussicht, die Feldfarben allein als Fahnenfarben verwenden zu dürfen, und rate, es bei dem bereits gefaßten und richtigen Gemeinderatsbeschluß bewenden zu lassen. Daß auch die Gemeindefahne erst nach ministerieller Zustimmung geführt werden darf, soll nochmals im Hinblick auf die Erforderniseiner Antragstellung auf dem Dienstweg (über das Landratsamt) betont werden. Im Gegensatz zum Antrag auf Wappenführung genügt es jedoch, ein farbiges Fahnenmuster zum Verbleib beim Akt des Staatsministeriums beizufügen.

Fahnenwald Oberstaufen

Logoflagge

Fotos aus dem WWW

Eingemeindungen

Quellen und Links