Amt Mittelholstein

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Wappen

DE: In Blau ein goldener Kranz mit zehn nach außen gewendeten dreiblättrigen Kleeblättern.

Flagge

shz.de

Neue Flagge für jede Gemeinde

Mittelholsteins neues Wappen einstimmig genehmigt

von Hans-Jürgen Kühl

HOHENWESTEDT | Der Amtsausschuss des Amtes Mittelholstein hat sich einstimmig für die Annahme des Amtswappens und der Amtsflagge ausgesprochen. In seiner Sitzung am 21. Juni hatten dem Amtsausschuss zwei verschiedene Wappenversionen (beide vom Atelier Schütt aus Oldendorf) zur Auswahl gestanden, die sich lediglich hinsichtlich der Hintergrundfarbe unterschieden. Die Kommunalpolitiker votierten mehrheitlich für ein Amtswappen mit blauem Hintergrund (wir berichteten). Zwischenzeitlich sind sowohl das Amtswappen als auch die dazugehörige Amtsflagge vom Landesarchiv abgesegnet worden. "Man hat unser Wappen geprüft und gesagt, dass das ganz toll geworden sei", teilte Amtsvorsteherin Edith Kühl in der Amtsausschusssitzung am Donnerstag mit und präsentierte die offiziellen Beschreibungen für das Wappen ("In Blau ein goldener Kranz mit zehn nach außen gewendeten dreiblättrigen Kleeblättern.") und für das Wappen ("Auf blauem Flaggentuch die Figur des Amtswappens in flaggengerechter Tinktur."). Außer Bürgermeister Rolf Trede (Lütjenwestedt), der sich enthielt, stimmten alle Amtsausschussmitglieder für die Annahme von Wappen und Flagge. Gleichzeitig billigten die Kommunalpolitiker folgende Begründung des Wappens: "Im Amt Mittelholstein bilden 30 Gemeinden das neue Amt. Der goldene Kranz steht für die Gemeinden, die nach außen eigenständig bleiben, jedoch nach innen zusammen wachsen (wollen). Das Blau ist der Himmel, der über allen Gemeinden steht, und steht auch für das Wasser als Zeichen steten Fortschritts. Gold ist der Schatz, die Ernte, die der Zusammenschluss bringen wird."

Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 9. August beschlossen, zunächst 50 Amtsflaggen anzuschaffen, jeder Amtsgemeinde eine solche Flagge auszuhändigen und eine neue Beschilderung für das Verwaltungsgebäude in Auftrag zu geben.

(shz.de 22.09.2012)