Landkreis Freising: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. März 2016, 10:04 Uhr

Flagge

Fotos und Info vom Landratsamt

in der Anlage schicke ich Ihnen ein Foto unserer Landkreisfahne, das ich heute Morgen gemacht habe. Ein anderes habe ich leider nicht. Sollte dieses Bild für Ihre Zwecke ungenügend sein, setzen Sie sich doch bitte mit mir in Verbindung.

(E-Mail von Landkreis Freising (Eva Dörpinghaus), 10.7.2007)

Die Regierung von Oberbayern hat die Landratsämter und kreisfreien Städte in ihrem Regierungsbezirk am 03.09.2008 über ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12.08.2008 in Kenntnis gesetzt.

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, daß auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Herrmann die Staatskanzlei, alle Staatsministerien sowie die Regierungen und der Verwaltungsgerichtshof - wie zuvor schon der Bayerische Landtag - dauernd beflaggt werden.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es den Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts freisteht, die bisherige Praxis der Anlassbeflaggung fortzusetzen oder Dauerbeflaggung anzuordnen.

Herr Landrat Schwaiger hat mit Verfügung vom 01.10.2008 angeordnet, daß das Landratsamt Freising ab sofort dauerbeflaggt wird.

(E-Mail von Landratsamt Freising (Harald Zollo), 05.09.2011)

eigene Fotos

Beflaggungsregeln auf Website des Landkreises

Gemeinden

  1. Allershausen
  2. Attenkirchen
  3. Au i.d.Hallertau (Markt)
  4. Eching
  5. Fahrenzhausen
  6. Freising (Große Kreisstadt)
  7. Gammelsdorf
  8. Haag a.d.Amper
  9. Hallbergmoos
  10. Hohenkammer
  11. Hörgertshausen
  12. Kirchdorf a.d.Amper
  13. Kranzberg
  14. Langenbach
  15. Marzling
  16. Mauern
  17. Moosburg a.d.Isar (Stadt)
  18. Nandlstadt (Markt)
  19. Neufahrn b.Freising
  20. Paunzhausen
  21. Rudelzhausen
  22. Wang
  23. Wolfersdorf
  24. Zolling